Krankenhaus-Kodierregelungen gelten streng nach Wortlaut

| Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07. – Kommentar ÄrzteZeitung

müssen bei der zwei Behandlungen derselben Hauptdiagnosegruppe auch dann zusammenzuführen, wenn dazwischen eine anderweitige Behandlung liegt, so das Bundessozialgericht. […]

Quelle: ÄrzteZeitung

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