Kostenerstattung eines Zusatzentgeltes (ZE147) für die Transfusion von Apherese-Thrombozytenkonzentraten (ATK)
S 32 KR 351/19 | Sozialgericht Detmold, urteil vom 11.05.2023
Apherese-Thrombozytenkonzentrate (ATK) und Pool-Thrombozytenkonzentrate (PTK) sind grundsätzlich gleichwertig im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 Abs. 1 SGB V. Es fehlt an prospektiv-randomisierten Studien, die eine Überlegenheit von ATK nachweisen.
Gleichwohl kann sich im individuellen Einzelfall eine Überlegenheit von ATK gegenüber PTK ergeben. Im Rahmen dieser konkret-individuellen Prüfung sind Stellungnahmen von fachkundigen Stellen, wie dem Paul-Ehrlich-Institut, zu berücksichtigen. […]
Bei dem Versicherten wurde ein Herz-Thorax-chirurgischer Eingriff unter Einsatz einer Herz-Lungen-Maschine vorgenommen. Der Versicherte wurde als Notfallverlegung im krankenhaus der Klägerin eingewiesen; noch am Aufnahmeabend erfolgte der operative, herzchirurgische Eingriff. Bei dem Versicherten traten nach der operation Komplikationen, unter anderem im Form von akutem Nierenversagen, auf. Es bestand außerdem eine akute Blutungsanämie. Zur Vorbeugung einer Refraktärität war aus Sicht der Kammer daher schon aus diesen Gründen die Gabe von ATK anstelle von PTK medizinisch notwendig.