Zur Rückwirkung der Rechtsprechung des BSG bei der Auslegung von OPS-Codes

L 5 KR 3632/16 | Landessozialgericht , vom 22.02.2018 – Kommentar Legal

Mit Urteil vom 23.06.2015 hatte der 1. Senat des für die Fälle der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung (-Code ) entschieden, dass eine entsprechende Kodierung regelmäßig ein Lebensalter des von 70 Jahren, mindestens jedoch von 60 Jahren (in Verbindung mit weiteren Angaben) voraussetzt (Az. B 1 KR 21/14 R). Hierauf Bezug nehmend entschied das LSG NRW, dass sich die Kostenträger auch in den Fällen auf diese Rechtsprechung des BSG berufen können, die zeitlich vor dem genannten Urteil liegen, und so längst gezahlte Behandlungskosten zurückfordern können (Urteil vom 22.02.2018, Az. L 5 KR 537/17). […]

Quelle: BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft

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