Zur Kodierung und Vergütung im Rahmen ambulanter Operation (2015) vorgenommene minimalinvasive Thermokoagulation (OPS-5-830.2)
S 14 KR 305/17 | sozialgericht Aachen , urteil vom 31.07.2018
[…] Die Thermokoagulation unterfiel im maßgeblichen Zeitraum (Jahr 2015) nicht dem leistungskatalog des § 115b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V. […] Dass der ops 5-830.2 (Facettendenervation) gerade nicht in den abschließend vereinbarten Leistungen in der Anlage zum aop-Vertrag enthalten ist, schließt es entgegen der Auffassung des Krankenhauses nicht aus, ihn zum Verständnis des im aop-katalog enthaltenen OPS 5-041.5 heranzuziehen.Quelle: Sozialgerichtsbarkeit