Zur Kodierung OPS 5-836.32 Spondylodese und Formulierung im OP-Bericht

L 1 KR 87/19 | Landessozialgericht , vom 23.01. rechtskräftig  

In dem - wird zunächst das für eine Osteosynthese typische Geschehen geschildert, nämlich die Einbringung von Schrauben und diese Schrauben verbindende Verbindungsstangen. Im Anschluss folgt die streitige Formulierung „ durch Dekortizierung“. Dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist darin zuzustimmen, dass zum einen durch die Verwendung des Wortes „durch“ deutlich wird, dass die Dekortizierung nicht einfach so erfolgte, sondern zum Zwecke der Spondylodese, nämlich um damit das Knochenmaterial zu gewinnen, welches dann im Wirbelzwischenraum angelagert wird.

Hätte man das durch die Dekortizierung gewonnene Material nicht hierzu verwenden wollen, wäre völlig unklar, wofür diese Maßnahme am Ende der OP durchgeführt wurde. Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass die Spondylodese (…) die richtige Maßnahme für den vorliegenden Fall gewesen ist und eine solche wohl auch von vornherein Ziel der OP war (Verlängerung der vorhandenen Spondylodese), so hält es der Senat für eine Übertrapazierung der Dokumentationspflichten, eine Spondylodese abzulehnen, weil nicht ausdrücklich ausgeführt wurde, dass das gewonnene Knochenmaterial zur Anlagerung verwendet wurde.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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