Zur Definition des akuten Nierenversagens (Nebendiagnose N17.91)

S 7 KR 35/17 | Nürnberg, vom 25.07. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Der Begriff steht sowohl für eine akute Nierenschädigung als auch für eine akute Störung der Nierenfunktion, unabhängig davon, ob die Nierenfunktion geringfügig, stärker ausgeprägt oder vollständig reduziert ist. Bei der einer ist auf die zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Difinition des abzustellen. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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