Zur Abrechnung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung
l 8 kr 722/18 | Hessisches Landessozialgericht, Entscheidung vom 25.02.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Die abrechnung und rechnungsprüfung bei einer Komplexbehandlung ist nach wie vor eines der großen Konfliktfelder zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern, auf welchen insbesondere die Krankenhäuser durch die rechtsprechung in den vergangenen Jahren manche bittere Niederlage erleiden mussten.
Dieser Reihe von gerichtlichen „Tiefschlägen“ hat das Hessische LSG in der Entscheidung vom 25.02.2021 (- L 8 KR 722/18 -) eine weitere Niederlage für die Krankenhausseite hinzugefügt.
Streitgegenständlich war die kodierung einer aufwendigen intensivmedizinischen Komplexbehandlung nach dem ops-Kode 8-98f für einen Behandlungsfall aus dem Jahr 2017 in einem Krankenhaus, dass die 24-stündige Verfügbarkeit der radiologischen diagnostik mit einer kooperierenden radiologischen Berufsausübungsgemeinschaft sicherstellte. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland