Zum Begriff des Zielvolumens nach dem OPS-Kode 8-52 Strahlentherapie

L 9 KR 334/19 | Landessozialgerichts Berlin-, vom 28.05.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Dass die rasanten Entwicklungen im Bereich der von den Vergütungsregelungen kaum nachvollzogen werden, ist ein Streitpunkt in vielen Bereichen. Die teilweise irrwitzig anmutende Diskussion um die gebührenrechtliche Auslegung des medizinischen Begriffes des Zielvolumens in der Radioonkologie hat durch die aktuelle Entscheidung des Landessozialgerichts vom 28.05.2021 (- L 9 KR 334/19 -) eine neue Facette erhalten, welche die ratlos zurücklässt. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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