Zum Begriff der Behandlungsleitung bei OPS 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung

S 15 KR 2143/18, S 18 KR 530/18 | Sozialgericht München, vom 23.07.2020 & Sozialgericht Dresden, Urteil vom 04.11.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

In zahlreichen von den betriebenen Regressverfahren gegen ist die Einhaltung der Mindestvoraussetzung der Behandlungsleitung umstritten.

Dabei ist insbesondere für die intensivmedizinische nach dem -Kode 8-980 umstritten, in welchen zeitlichen Umfang die Behandlungsleitung durch einen entsprechen qualifizierten Arzt zu gewährleisten ist, insbesondere ob die Behandlungsleitung an Wochenenden und Feiertagen durch einen Rufbereitschaftsdienst ausreicht. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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