Zum Begriff der Behandlungsleitung bei OPS 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung
S 15 KR 2143/18, S 18 KR 530/18 | Sozialgericht München, Urteil vom 23.07.2020 & Sozialgericht Dresden, Urteil vom 04.11.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
In zahlreichen von den Krankenkassen betriebenen Regressverfahren gegen Krankenhäuser ist die Einhaltung der Mindestvoraussetzung der Behandlungsleitung umstritten.
Dabei ist insbesondere für die intensivmedizinische Komplexbehandlung nach dem OPS-Kode 8-980 umstritten, in welchen zeitlichen Umfang die Behandlungsleitung durch einen entsprechen qualifizierten Arzt zu gewährleisten ist, insbesondere ob die Behandlungsleitung an Wochenenden und Feiertagen durch einen Rufbereitschaftsdienst ausreicht. […]
Quelle: Medizinrecht Saarland