Z-Diagnosen des ICD-10-Katalogs können als Nebendiagnosen im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien kodiert werden

L 5 KR 3874/17 | Baden-Württemberg, vom 22.1.

Kann die Diagnose einer Infektion des Neugeborenen am Ende des stationären Aufenthalts sicher ausgeschlossen werden, ist keine , sondern die prophylaktische Antibiotikagabe (Z29.21) zu kodieren.

Die Dauer der Antibiotikagabe von fünf Tagen steht der Annahme einer prophylaktischen Therapie nicht entgegen.

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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