Wie sind bei COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! zu verwenden?

Die Umsetzung in der -10-GM erfolgt als Zusatzkodes (Ausrufezeichenkodes)

  • ! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen das Virus SARS-CoV-2 durch nachgewiesen wurde.
  • U07.2! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen wurde, sondern die Infektion klinisch-epidemiologisch bestätigt wurde.

Bitte beachten Sie für die Kriterien der klinisch-epidemiologischen Bestätigung die Falldefinition des . […]

Quelle: DIMDI

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