
Wie sind bei COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! zu verwenden?
Die Umsetzung in der ICD-10-GM erfolgt als Zusatzkodes (Ausrufezeichenkodes)
- U07.1! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen wurde.
- U07.2! ist für COVID-19-Fälle zu verwenden, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen wurde, sondern die Infektion klinisch-epidemiologisch bestätigt wurde.
Bitte beachten Sie für die Kriterien der klinisch-epidemiologischen Bestätigung die Falldefinition des RKI. […]
Quelle: DIMDI