Wann kann ein Krankenhaus die intensivmedizinische Komplexbehandlung nach OPS 8-980.20 abrechnen?

| Sozialgericht Dresden, Urteil vom 04.11.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann 

Ein Krankenhaus darf die intensivmedizinische ( 8-980.20) nur dann abrechnen, wenn die intensivmedizinischen Behandlung durch einen Facharzt geleitet wird, der eine Zusatzweiterbildung besitzt. Diese Behandlungsleitung erfordert, dass dieser Facharzt auch an Wochenenden zumindest stundenweise auf der anwesend ist. Im vorliegenden Fall scheiterte die Abrechenbarkeit von Leistungen über EUR 12.000, weil diese Anwesenheit nicht durchgängig sicher stellen konnte […]

Quelle: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann 

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