Vorrang der engen Wortauslegung – Intransparenz beim DIMDI

Sichtweise des zur Arbeit des (jetzt )

Dem nunmehr zuständigen BfArM gibt das BSG auf, so präzise zu formulieren, dass ihre Bedeutung für den jeweiligen Fachkreis ohne Weiteres ersichtlich ist. Solange es daran fehlt und sich kein eindeutiges fachliches Verständnis des verwendeten Wortes ermitteln lässt, ist der Begriffskern des Wortes maßgeblich, wie er sich nach allgemeinem Sprachgebrauch ergibt.  […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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