Vertragsärzte: Kodierung mit Ersatzwert „UUU“ entfällt: Neuregelung ab Januar

ärzte, Pathologen und einige andere Fachgruppen können in der Quartalsabrechnung einen sogenannten Ersatzwert „UUU“ anstatt eines -10-Schlüssels angeben. Ab gibt es hierfür eine Neuregelung.

Ab 1. Januar kann der Ersatzwert „UUU“ nicht mehr angegeben werden. Darauf haben sich die Partner des Bundesmantelvertrages für verständigt. Anzugeben ist stattdessen der ICD-Kode „Z01.7 Laboruntersuchung“ mit dem Zusatzkennzeichen „G“ […]

Quelle:

Das könnte Dich auch interessieren …