Vertragsärzte: Kodierung mit Ersatzwert “UUU” entfällt: Neuregelung ab Januar

Laborärzte, Pathologen und einige andere Fachgruppen können in der Quartalsabrechnung einen sogenannten Ersatzwert “UUU” anstatt eines ICD-10-Schlüssels angeben. Ab 2020 gibt es hierfür eine Neuregelung.

Ab 1. Januar kann der Ersatzwert „UUU“ nicht mehr angegeben werden. Darauf haben sich die Partner des Bundesmantelvertrages für Ärzte verständigt. Anzugeben ist stattdessen der ICD-Kode „Z01.7 Laboruntersuchung“ mit dem Zusatzkennzeichen „G“

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