Veröffentlichung der ersten Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten für die zugelassenen krankenhäuser, die krankenkassen und die Medizinischen Dienste für die Erstellung oder Prüfung von Krankenhausabrechnungen für Patientinnen und Patienten, die ab dem ersten Tag des übernächsten auf die Veröffentlichung der Entscheidung folgenden Monats in das krankenhaus aufgenommen werden, und für die Krankenhausabrechnungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind.
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses
- kde 107 „Dermektomie, Gewichtsabnahme, plastische chirurgie“
- KDE 149 „Nebenniere, Punktion, transgastral, endosonographisch“
- KDE 150 „Leistenhoden, Nierenkolik“
- KDE 174 „Hypothermie“
- KDE 262 „Frühgeborenes, Neugeboreneninfektion, Behandlung, prophylaktische“
- KDE 326 „Rektusscheidenhämatom, antikoagulanzien, Hämorrhagische Diathese“
- KDE 344 „Reanimation, operative“
- KDE 454 „Cholestase“
- KDE 533 „Klappenvitien, Aortenstenose, Mitralinsuffizienz“
Quelle: InEK
Siehe auch:
Wir haben zu den KDE eine Online-Übersicht erstellt mit Suchfunktion
Übersicht: Kodier- und Abrechnungsfragen – Entscheidungen des Schlichtungsausschusses