Verdachtsdiagnose richtig kodiert? Aktuelle Rechtsprechung zu den Voraussetzungen der Kodierung einer Verdachtsdiagnose

L 11 KR 4112/18 | Baden-Württemberg, vom 15.10.

In seiner Entscheidung darüber, ob die Aspirationspneumonie zutreffend als kodiert worden ist, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG BW) die herangezogen. Danach ist eine Verdachtsdiagnose im Sinne der Kodierrichtlinie die Diagnose, die am Ende eines ären Aufenthalts weder sicher bestätigte noch sicher ausgeschlossen ist. Im Fall der Entlassung des Patienten nach Hause ist, wie hier, die Verdachtsdiagnose zu kodieren, wenn eine Behandlung eingeleitet worden ist und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren. […]

Quelle: Endera Gruppe

Das könnte Dich auch interessieren …