Strukturmerkmale bei der intensivmedizinischen Komplexbehandlung
L 10 KR 538/15 | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , urteil vom 10.07.2019 – Kommentar DR. HALBE RECHTSANWÄLTE
Das Landessozialgericht NRW hat in einem Urteil vom 10.07.2019 über die abrechnung der intensivmedizinischen komplexbehandlung (OPS 8-980) und die hierzu geforderten Strukturmerkmale entschieden. Der Medizinische Dienst hatte nach einer Strukturprüfung im Herbst 2010 die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen an die ständige ärztliche Anwesenheit auf der Intensivstation von dem krankenhaus nicht erfüllt würden […] Das Gericht verwies darauf, dass eine ständige ärztliche Anwesenheit nur gewährleistet sei, wenn die dienstplanung des Krankenhauses insoweit speziell auf die Intensivstation bezogen sei. Allen Mitgliedern des Teams müsste der jeweils aktuelle Gesundheitszustand aller patienten der station bekannt sein. […]
Quelle: DR. HALBE RECHTSANWÄLTE