Strahlentherapie: Abrechnung des integrierten Boost – Zur Codierung des OPS-Code 8-522.91

L 1 KR 176/18 | -Brandenburg, vom 29.08. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat nun in einem Urteil vom 29.08.2019 (– L 1 KR 176/18 –) die Auffassung vertreten, dass unterschiedliche Dosisverteilungen während einer Fraktion nicht die Annahme mehrerer Zielvolumina begründen. Das Gericht geht aufgrund der im -Code enthaltenden Definition des Zielvolumen zunächst davon aus, dass nur die Bestrahlung mehrerer Körpervolumina das Vorliegen mehrerer Zielvolumina begründen. Aus der im OPS-Code enthaltenen Definition ergibt sich für das Gericht zunächst, dass ein weiteres Körpervolumen bestrahlt wird und entsprechend eine weitere Fraktion abrechenbar ist, wenn nach einem ersten Bestrahlungsvorgang eine Patientenumlagerung oder Tischverschiebung stattgefunden hat. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …