Spontanatmungsstunden sind auch dann als Beatmungsstunden nach DKR 1001l mitzuzählen, wenn die angestrebte Entwöhnung des Patienten von einem Beatmungsgerät i.S einer stabilen respiratorischen Situation während des stationären Aufenthaltes nicht erreicht wird

| Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 12.03.2019

Im Ergebnis lässt sich weder aus dem Wortlaut oder Gesamtzusammenhang der DKR noch aus den allgemeinen Grundsätzen des Leistungserbringerrechts ein Anhaltspunkt für die Ansicht der Beklagten herleiten, dass einem Krankenhaus im Rahmen einer intensivmedizinischen Versorgung Entwöhnungsversuche mit dem Ergebnis der Reduzierung der Abhängigkeit von der maschinellen Beatmung die ohne Anrechnung der Spontanatmungsphasen zusteht. […]

Quelle: Bayern.Recht

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