Spontanatmungsstunden in der Periode der Entwöhnung sind auch dann als Beatmungsstunden nach der DKR 1001l berücksichtigungsfähig, wenn der Patient weiterhin bei seiner Entlassung ganz oder teilweise auf maschinelle Beatmung angewiesen ist, also ein voller Entwöhnungserfolg bis zur Entlassung nicht vorliegt

B 1 KR 19/19 R | , vom 17.12.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die DKR setzt nicht ein Entwöhnungserfolg voraus. Der Auffassung des ist zuzustimmen. Die verlangt nicht, dass die erfolgreich ist, also ein voller Entwöhnungserfolg vorliegt. Diese regelt abschließend die Gesamtbeatmungszeit. Die Dauer der Entwöhnung wird insgesamt (inklusive beatmungsfreier Intervalle während der jeweiligen Entwöhnung) berücksichtigt. Ein Erfolg der Entwöhnung wird nicht verlangt. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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