SEG 4-Kodierempfehlungen 1–607

Version 2021 mit 1 Ergänzung vom 13.09.2021

Verbindliches Regelwerk für die von Krankenhausfällen sind die Deutschen und die Deutschen Kodierrichtlinien für die /Psychosomatik […]

Neu:
Wie viele Fachdisziplinen müssen für die des jeweiligen an der Behandlung beteiligt sein?
Können die geforderten Fachdisziplinen in Personalunion vertreten werden?

  • Beim OPS .-0 müssen zwei Fachdisziplinen, eine medizinische Fachdisziplin und eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Fachdisziplin, beteiligt sein (zwei Personen).
  • Bei den OPS 8-918.-1, 8-918.-2, 8-918.-3 und 8-918.-4 müssen zusätzlich zur psychiatrischen, psychosomatischen oder psychologisch-psychotherapeutischen Fachdisziplin zwei medizinische Fachdisziplinen an der Behandlung beteiligt sein (drei Personen).
  • Die Erbringung der für den OPS erforderlichen Inhalte von mehreren Fachdisziplinen in Personalunion ist nicht möglich, da ein interdisziplinärer Dialog und eine interdisziplinäre Therapieentscheidung nur zwischen verschiedenen Personen stattfinden können.

Quelle: MedizinischerDienst (PDF, 1.88MB)

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