Sauber Kodieren vermeidet Ärger

Bei der kassenärztlichen muss immer die Behandlungsdiagnose mit dem entsprechenden -10GM-Kode angegeben werden. Ob die , die jetzt in die Praxisverwaltungssysteme integriert wird, die Arbeit wesentlich erleichtert, wird die Zukunft zeigen. […]

Quelle: ARZT & WIRTSCHAFT

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