Rechtliche Bedeutung der Klarstellungen des DIMDI zum OPS-Code 8-550

S 15 KR 783/18 | Sozialgericht , vom 14.11.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Eigentlich waren alle Beteiligten davon ausgegangen, dass sich die Entscheidung des zu den Dokumentationspflichten bei der Codierung des OPS-Code 8-550 vom 19.12. (– B 1 KR 19/17 R -) sich durch die Klarstellungen des vom 03.12. überholt sei. Das Sozialgericht (SG) München vertritt dazu in einer aktuellen Entscheidung vom 14.11.2019 (- S 15 KR 783/18 -) allerdings eine andere Auffassung.

Nach Ansicht des Gerichts führt die rückwirkende Klarstellung durch das DIMDI zum 01.01.2019 nicht dazu, dass die vom BSG aufgestellten Grundsätze in Gänze unerheblich seien. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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