Portal des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen freigeschaltet

Mit der Freischaltung des Portals kann der nach § 19 KHG zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung von den durch den Gesetzgeber benannten Institutionen angerufen werden. Die Antragsstellung erfolgt online unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de.

Quelle: InEK

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