Paradigmenwechsel bei den Beatmungsstunden?

In der jüngsten des BSG zeichnet sich eine Kursänderung zu den Beatmungsstunden ab

Noch im Dezember hatte das mit seinen Ausführungen zur anspruchsnotwendigen für Aufregung und erhebliche Kritik bei den Leistungserbringern gesorgt (B 1 KR 18/17 R – Entscheidung vom 19.12.2017), die auch in den Fachverbänden aufgenommen wurde.

Nach nunmehr nahezu auf den Tag drei Jahren, scheint der 1. Senat des Bundessozialgerichts diese Rechtsprechung zumindest hintergründig relativieren zu wollen.

Sachverhalt
Das Bundessozialgericht hatte über einen Behandlungsfall zu entscheiden, bei dem die Entwöhnung von der misslang und die Patientin mit Heimbeatmungsgerät entlassen wurde. […]

Quelle: Bregenhorn-Wendland Rechtsanwälte

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