OPS 2022: Aussetzung Prüfung Struktur- und Mindestmerkmale

Das BfArM hat die Liste der vorübergehend von der Prüfung ausgenommenen Struktur- und bestimmter OPS-Kodes nach § 25 Absatz 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für die OPS-Version 2022 veröffentlicht.

Grundlage dieser Liste ist § 25 KHG, der durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) erneut geändert wurde.

Danach dürfen Kostenträger zwischen dem 1. November 2021 und einschließlich dem 19. März 2022 die ordnungsgemäße Abrechnung dieser Leistungen nicht daraufhin prüfen oder prüfen lassen, ob die in den Listen für die OPS-Versionen 2021 und 2022 genannten Mindestmerkmale erfüllt sind, sofern das betreffende in diesem Zeitraum COVID-19-Fälle oder COVID-19-Verdachtsfälle behandelt bzw. behandelt hat. […]

: BfArM (PDF, 186KB)

Das könnte Dich auch interessieren …