OPS 2020: Neue Kodierfrage für die Anwendung der Kodes zur Psychiatrie-Personalverordnung veröffentlicht

Was bedeutet die Aufhebung der und die Entwicklung der für die Anwendung des ?

Für den ist aufgrund der Aufhebung der Psychiatrie‑Personalverordnung (Psych-PV) zum 01.01.2020 (Artikel 7 und 8 Psych-Entgeltgesetz) die Verwendung der Kodes 9‑980 ff., 9-981 ff., 9-982 ff. und 9‑983 ff.: „Behandlung … in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der liegen“ nicht mehr notwendig, da es den „Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung“ nicht mehr gibt.

Die Anwendung der Richtlinie zur in Psychiatrie und (PPP-RL) ist nicht über die bestehenden Kodes 9-980 ff., 9-981 ff., 9‑982 ff. und 9-983 ff. im OPS 2020 abzubilden.

Quelle: BfArM

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