OPS 2020: Neue Kodierfrage für die Anwendung der Kodes zur Psychiatrie-Personalverordnung veröffentlicht
Was bedeutet die Aufhebung der psych-pv und die entwicklung der ppp-rl für die Anwendung des ops 2020?
Für den ops 2020 ist aufgrund der Aufhebung der psychiatrie‑Personalverordnung (Psych-PV) zum 01.01.2020 (Artikel 7 und 8 Psych-Entgeltgesetz) die Verwendung der Kodes 9‑980 ff., 9-981 ff., 9-982 ff. und 9‑983 ff.: „Behandlung … in Einrichtungen, die im Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung liegen“ nicht mehr notwendig, da es den „Anwendungsbereich der Psychiatrie-Personalverordnung“ nicht mehr gibt.
Die Anwendung der Richtlinie zur personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) ist nicht über die bestehenden Kodes 9-980 ff., 9-981 ff., 9‑982 ff. und 9-983 ff. im OPS 2020 abzubilden.
Quelle: BfArM