
Noch ein neuer ICD-10-Code für SARS-CoV-2
Erst U07 und jetzt auch noch U99.0! Ärzte müssen bei der Kodierung wegen SARS-CoV-2 eine weitere Schlüsselnummer beachten.
Für die Kodierung bei SARS-CoV-2 müssen Ärzte ab sofort einen zusätzlichen ICD-10-Code beachten: U99.0! („Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2“). Die Schlüsselnummer soll nach Angaben des DIMDI bei Patienten verwendet werden ohne Infektionsverdacht und mit negativem Labortest.
Quelle: Springer Medizin