Nephrostomiekatheter als Implantat – Widerspruch zur strengen Wortauslegung der Abrechnungsvorschriften

| , vom 09.04. – Kommentar PPP Rechtsanwälte

Das qualifiziert den Nephrostomiekatheter als Verweilkatheter als einen Unterfall einer Prothese, eines Implantats oder Transplantats im Harntrakt. Demzufolge sei im vorliegenden Fall die (Infektion und entzündliche Reaktion durch Prothese, Implantat oder Transplantat im Harntrakt) die richtige Schlüsselnummer. […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte

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