Mindestvoraussetzungen für die Erhebung des neurologischen Befunds (hier: NHISS) vom OPS 8-981 Neurologische Komplexbehandlung seien nicht vorgegeben

S 7 KR 928/21 | , vom 12.07.2022

Das vorliegend allein streitige einer „6-stündlichen (außer nachts) Überwachung und des neurologischen Befundes“ ist erfüllt. Die Kammer folgt hier der Argumentation der Klägerin, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen für die Erhebung des neurologischen Befunds vom nicht vorgegeben sind. Die Anforderung der Erhebung des neurologischen Befundes unter Verwendung eines standardisierten Verfahrens (z.B. des NHISS) lässt sich nicht aus dem Wortlaut oder der Systematik ableiten, im Gegenteil: Zu beachten ist, dass Kodierbestimmungen streng nach dem Wortlaut auszulegen sind und nur ergänzend die Systematik herangezogen werden kann […]

 

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