Mindestalterrechtsprechung des Bundessozialgerichts bei der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung

| , vom 23.06.2015

Das Bundessozialgericht entschied, dass für eine geriatrische frührehabilitative regelmäßig ein Alter von 70 Jahren, zumindest aber ein Alter von 60 Jahren in Verbindung mit plausibilisierenden Angaben vorliegen müsse. […]

Quelle: Bundesverband Geriatrie e.V.

Das könnte Dich auch interessieren …