Mindestalter von 60 Jahren für OPS 8-550.* keine Abrechnungsvoraussetzung

L 1 KR 25/18 | Landessozialgericht , Urteil vom 28.05. – Kommentar KMH MEDIZINRECHT

Das Landessozialgericht Hamburg hat sich in seinem Urteil gegen die des Bundessozialgerichts (Urteil vom 26.03.2015, Az. B1 KR 21/41 R) gewandt und die strikte Altersvorgabe von mindestens 60 Jahren als Abrechnungsvoraussetzung für den OPS .* (geriatrische frührehabilitative ) abgelehnt. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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