Krankenhaus durfte vorliegend die HFNC-Therapie des Neugeborenen bei der Berechnung der Beatmungsstunden nach dem OPS-Kode 8-711.4 (2016) heranziehen

S 11 KR 748/16 | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 23.10.

Das Gericht folgt der Beurteilung des gerichtlichen Dr. D. auch insoweit, als dieser die als ein besonderes CPAP einstuft, das für die Neugeborenen und Säuglinge einen ausreichend hohen und verlässlichen PEEP erzeugt. Das wesentliche Therapieprinzip des CPAP ist die Erzeugung eines PEEP. Wie dies technisch zu geschehen hat, ist den Kodierrichtlinien nicht zu entnehmen. Es gibt hierzu verschiedene Möglichkeiten. In der Regel geschieht dies durch ein Exspirationsventil, das konventionelle Beatmungsgeräte immer aufweisen, es ist aber nicht ausgeschlossen, dass dies auf eine andere Art und Weise wie oben beschrieben erzeugt wird. Ein weiteres Kriterium ist die Druckkonstanz und die Messbarkeit des PEEP. Auch hier gibt es seitens der Kodierrichtlinien oder des OPS keine Vorgaben. Aus Sicht der Patientensicherheit ist sicherlich eine möglichst optimale Druckkonstanz wünschenswert. Wie oben beschrieben ist diese im Neugeborenen- und Säuglingsalter durch das unterschiedliche Vorgehen (eher offenes vs geschlossenes Beatmungsregime) im Vergleich zur Erwachsenenmedizin sowohl beim konventionellen CPAP als auch bei der HFNC nicht gegeben. Alle Studien zeigen für Früh- und Neugeborene, aber auch für Säuglinge, dass das HFNC besser verträglich ist und einen vergleichbaren PEEP aufbaut. Somit sind bei der Anwendung der HFNC bei Neugeborenen und Säuglingen die zu kodieren. […]

Quelle: Bayern.Recht

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