Krankenhäuser erhalten keine Zusatzvergütung für Atemunterstützung mittels High-Flow-Nasenkanüle

B 1 KR 11/19 R | Bundessozialgericht, vom 30.07.2019 – Pressemitteilung BSG

Krankenhäuser dürfen Zeiten der Atemunterstützung eines Neugeborenen oder Säuglings mittels -Nasenkanüle () nicht als Stunden maschineller kodieren, um eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts am 30. Juli 2019 in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden […]

Download: Urteilsbegründung (BSG) (PDF, 260KB)

Pressemitteilung: Bundessozialgericht


B 1 KR 11/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 30.07.2019 – Urteilsbegründung

Die Beatmung mittels HFNC wird weder durch den Verweis der DKR auf die im OPS unter dem Kode 8-711 (Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen) erfassten Beatmungsformen noch durch die Sonderregelung zur CPAP bei Neugeborenen und Säuglingen einer maschinellen Beatmung gleichgestellt, welche die von erlaubt. […]

Für eine Entwöhnung vom iS der DKR 1001l ist darüber hinaus von vorneherein kein Raum, wenn – wie hier – eine maschinelle Beatmung nicht stattgefunden hat. Die Kodierregeln zur Dauer der Beatmung in DKR 1001l erfassen nach Wortlaut und Regelungssystem lediglich eine Entwöhnung von der maschinellen Beatmung. Nur dann, wenn sich der Patient an eine maschinelle Beatmung gewöhnt hat, wird er im Sinne der DKR 1001l entwöhnt […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

 

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