Können die Kodes unter 8-98g ff. auch bei Besiedelung oder Infektion mit Erregern angewendet werden, die nicht explizit im Kode als Inklusivum genannt sind, wie z.B. für positiv auf SARS-CoV-2 getestete COVID-19-Patienten?
Da es sich bei den Einschlussbemerkungen unter 8-98g um Beispiele für Maßnahmen handelt (siehe „Hinweise für die Benutzung“ im Vorspann des ops), sind diese nicht als abschließende Liste zu verstehen.
Die Kodes unter 8-98g komplexbehandlung bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern können also auch bei Erregern, die nicht explizit genannt sind, wie z.B. das coronavirus SARS-CoV-2 oder andere Coronaviren, angewendet werden, sofern die spezifischen Bedingungen des Kodes erfüllt sind und die isolation gemäß den jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) aufrechterhalten wird.
Quelle: DIMDI