Können die Kodes unter 8-98g ff. auch bei Besiedelung oder Infektion mit Erregern angewendet werden, die nicht explizit im Kode als Inklusivum genannt sind, wie z.B. für positiv auf SARS-CoV-2 getestete COVID-19-Patienten?

Da es sich bei den Einschlussbemerkungen unter 8-98g um Beispiele für Maßnahmen handelt (siehe „Hinweise für die Benutzung“ im Vorspann des OPS), sind diese nicht als abschließende Liste zu verstehen.

Die Kodes unter 8-98g bei Besiedelung oder Infektion mit nicht multiresistenten isolationspflichtigen Erregern können also auch bei Erregern, die nicht explizit genannt sind, wie z.B. das Coronavirus SARS-CoV-2 oder andere Coronaviren, angewendet werden, sofern die spezifischen Bedingungen des Kodes erfüllt sind und die gemäß den jeweils aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts () aufrechterhalten wird.

Quelle: DIMDI

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