Kodierung einer primären fokalen Hyperhidrose, ICD G90.8 oder R61.0?

B 1 KR 25/17 R | , Terminvorschau Nr. 13/18

Das Krankenhaus behandelte ein Patienten wegen einer primären fokalen mittels thoraskopischer Sympathektomie. Das Krankenhaus berechnete unter der Hauptdiagnose ICD-10-GM (2009) (Autonome Dysreflexie als Schwitzattacken) die Fallpauschale   und erhielt hierfür von der Krankenkasse 5437,91 Euro. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung war der Meinung, Hauptdiagnose sei ICD-10-GM (Hyperhidrose, umschrieben). Abzurechnen sei die geringer vergütete DRG J10B. Die Krankenkasse forderte vergeblich 2861,64 Euro zurück und kürzte in dieser Höhe unstreitige andere Forderungen der Klägerin. Das SG hat die Zahlungsklage abgewiesen. Das LSG hat die Krankenversicherung verurteilt, dem Krankenhaus 2861,64 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Ursache der Hyperhidrose sei eine „Fehlsteuerung des Sympathikusnervs“. Diese Erkrankung sei nach ICD-10-GM (2009) mit (sonstige Erkrankung des autonomen Nervensystems) zu kodieren, die die DRG B06B ansteuere. Die Krankenkasse legte darauf Revision ein.

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts beabsichtigt am 20. März 2018 die Revision zu entscheiden.

Quelle: Bundessozialgericht


Siehe auch:

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