Kodierung der Sepsis

L 11 KR 281/21 | , Urteil vom 18.01.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das LSG hat mit Urteil vom 18.01.2023 ( L 11 KR 281/21) entschieden, dass jedenfalls zur Veröffentlichung der geänderten Sepsis-3 Leitlinie zum 31.12. eine Kodierung der Sepsis noch allein anhand der -Kriterien erfolgen könne, da erst nach diesem Zeitpunkt überhaupt von einer wissenschaftlichen Akzeptanz der -Kriterien auszugehen sei und den der einschlägigen Fachgesellschaft bei der Feststellung des allgemein anerkannten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse besonderes Gewicht zukomme. […]

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