Kodierrichtlinien 2021 – Wesentliche Änderungen

Übersicht der wesentlichen Änderungen der Kodierrichtlinien 2020 zu 2021.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Diagnosen

D012i   Mehrfachkodierung

Aufnahme der neu in die ICD-10-GM Version 2020 aufgenommenen Kodes U07.0! Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer], U07.1! , Virus nachgewiesen, U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen und ! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 in die Tabelle 2. Darüber hinaus Anpassung des Kodebereiches U99.- Nicht belegte Schlüsselnummer U99 in Tabelle 1 an die Formulierung in der ICD-10-GM Version 2021.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P003s   Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS

Ergänzung des Hinweises des OPS 5-820 Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk hinsichtlich der zusätzlichen Kodierung einer computergestützten intraoperativen biomechanischen Ausrichtung des Implantates in Beispiel 3. Anpassung von Beispiel 8 dahingehend, dass eine Ausnahme für das Inklusivum „Blutstillung“ des Kodebereiches 5-451 Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes nicht nur für den Subkode 5-451.7 angezeigt wird.

P005t   Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

Konkretisierung und Überarbeitung der Tabellen 1 und 2 hinsichtlich der Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt zu kodieren sind.

Spezielle Kodierrichtlinien

Kapitel 4 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten

0401h   Diabetes mellitus

Anpassung des Kodebereiches L89.– Dekubitalgeschwür und Druckzone in der Liste der Diagnosen, die zum Bild des „diabetischen Fußsyndroms“ gehören können, an die Änderungen in der ICD-10-GM Version 2021.

Kapitel 16  Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

1603t    Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene

Streichung des Absatzes „Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen“. Hinsichtlich der Kodierung des Kodes 8-720 Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen sind zukünftig die Regelungen der Kodierrichtlinie P001 Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren zu beachten.

Kapitel 19  Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen

1910t          Verletzung des Rückenmarks

Anpassung der Anmerkung in Beispiel 3 zur Kodierung einer neurogenen Blasenfunktions­störung an die Hinweise in der ICD-10-GM unter dem Kodebereich G83.4- Cauda- (equina-) Syndrom und den für 2021 neu etablierten Hinweis unter G95.8- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Rückenmarkes.

Weitere Änderungen

Für die Version 2021 der Deutschen Kodierrichtlinien wurde der Anhang C etabliert. In diesem werden Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen nach § 19 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) aufgeführt, die bis zum 19.08.2020 auf den Internetseiten des Schlichtungsausschusses veröffentlicht wurden. Eine Online-Übersicht zur den Entscheidungen finden Sie hier.

Ausrufezeichenkodes Tabelle 2
Aufnahme folgender Ausrufezeichenkodes, die obligat anzugeben sind.

  • U07.0!  Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer]
  • U07.1!  COVID-19, Virus nachgewiesen[1]
  • U07.2!  COVID-19, Virus nicht nachgewiesen
  • U99.0!  Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-21

Siehe hierzu auch die Kodierfrage zur ICD-10-GM Nr. 1018 des BfArM „Wie sind im Zusammenhang mit COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! sowie U99.0! zu verwenden?“ https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/kodierfrage/gm-1018/

Kapitel 2 Neubildungen Auswahl und Reihenfolge der Kodes

[…] War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.
Siehe hierzu auch den Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG, AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist. (https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Beschluss_Schlichtungsausschuss_Bund_gem.____17c_Abs._3__KHG.pdf)

Rückenmarksverletzung – chronische Phase

Konkretisierung der Anmerkung im Bespiel 3

Anmerkung: Bei Vorliegen eines Cauda- (equina-) Syndroms mit neurogener Blasenfunktions­störung wird der zutreffende Kode aus G83.4- Cauda- (equina-) Syndrom zusammen mit dem zutreffenden Kode aus G95.8- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Rückenmarkes angegeben (siehe auch Hinweise in der ICD-10-GM bei den Kodes G83.4- und G95.8).

Quelle: Kodierrichtlinien 2021 InEK

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