Kodierhilfe 2020: Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen 2020

Vergütung der Behandlung von Blutern mit , gibt es seit 2018 drei unbewertete intrabudgetäre für die Behandlung von temporären mit Blutgerinnungsfaktoren

Für 2020 wurde die Jahreszahl angepasst. Die Zusatzentgelte sind somit: ZE2020-137 für die Gabe von rekombinantem Faktor VII, ZE2020-138 für die Gabe von Fibrinogen-Konzentrat und ZE2020-139 für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren (nicht Fibrinogen oder akt. Faktor VII). Nach dem Überschreiten definierter Schwellenwerte, können die entsprechenden Zusatzentgelte zur Abrechnung gebracht werden.

Download: Zusatzentgelt-Gerinnungsfaktoren.de (PDF, 663KB)

Das könnte Dich auch interessieren …