Kodierhilfe 2020: Vergütungsregeln bei Gerinnungsstörungen 2020

Vergütung der Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren, gibt es seit 2018 drei unbewertete intrabudgetäre Zusatzentgelte für die Behandlung von temporären Blutgerinnungsstörungen mit Blutgerinnungsfaktoren

Für 2020 wurde die Jahreszahl angepasst. Die Zusatzentgelte sind somit: ZE2020-137 für die Gabe von rekombinantem Faktor VII, ZE2020-138 für die Gabe von Fibrinogen-Konzentrat und ZE2020-139 für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren (nicht Fibrinogen oder akt. Faktor VII). Nach dem Überschreiten definierter Schwellenwerte, können die entsprechenden Zusatzentgelte zur Abrechnung gebracht werden.

Download: Zusatzentgelt-Gerinnungsfaktoren.de (PDF, 663KB)

Das könnte Dich auch interessieren …