Kodierbarkeit einer akuten respiratorischen Insuffizienz (J96.0) auch ohne nochmalige Blutgasanalyse
S 5 KR 683/16 | sozialgericht Dresden, Urteil vom 13.03.2019 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte
Immer wieder beanstanden Krankenkassen und MDK die Diagnose J96.0 (akute respiratorische Insuffizienz) und verlangen stattdessen die kodierung der Diagnose J96.9 (respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet). Begründet wird dies mit der fehlenden zweiten (Kontroll-)Blutgasanalyse (BGA),[…] . Das SG Dresden bestätigte mit seiner von uns erstrittenen Entscheidung die Kodierbarkeit der Diagnose J96.0 auch ohne zweite (Kontroll-)BGA. […]
Quelle: Seufert Rechtsanwälte
Siehe auch:
- Krankenkasse muss Krankenhausrechnung nicht bezahlen, wenn sie ihre Einwände rechtzeitig und ausführlich darlegt
- KDE 37: Insuffizienz, respiratorische
- Die stationäre Behandlung der Adipositas mit alveolärer Hypoventilation sei mit der spezifischeren E66.02 als Hauptdiagnose und die chronische respiratorische Insuffizienz (J96.11) als Nebendiagnose zu kodieren
- Aktualisierung der SEG 4-Kodierempfehlung 37: Wann ist respiratorische Insuffizienz (J96.-) zu kodieren?
- Kodierung und Dokumentation bei Akuter respiratorischer Insuffizienz (J96.0)
- Kodierung Akute respiratorische Insuffizienz (J96.-)
- J96.- Respiratorische Insuffizienz: Sättigung reicht