Kodierbarkeit einer akuten respiratorischen Insuffizienz (J96.0) auch ohne nochmalige Blutgasanalyse

S 5 KR 683/16 | Dresden, Urteil vom 13.03.2019 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Immer wieder beanstanden Krankenkassen und MDK die Diagnose J96.0 (akute respiratorische Insuffizienz) und verlangen stattdessen die der Diagnose J96.9 (respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet). Begründet wird dies mit der fehlenden zweiten (Kontroll-)Blutgasanalyse (BGA),[…] . Das SG Dresden bestätigte mit seiner von uns erstrittenen Entscheidung die Kodierbarkeit der Diagnose J96.0 auch ohne zweite (Kontroll-)BGA. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte


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