Kodierbarkeit des OPS 8-550 Geriatrische Komplexbehandlung bei Patientenalter unter 60 Jahre

B 1 KR 31/20 R | Bundessozialgericht, Verhandlungstermin 20.01.2021 –

Die Beklagte habe zudem bis zur Entscheidung des BSG in allen Fällen der der frührehabilitativen geriatrischen Komplexbehandlung die Zahlung der nicht von einem Mindestalter der abhängig gemacht. Auch auf diese langjährige Verwaltungspraxis habe die Klägerin vertrauen dürfen ( vom 26.8.2020).

Die Beklagte rügt mit ihrer Revision die Verletzung von § 69 Abs 1 Satz 3 SGB V iVm dem in § 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben. Die Voraussetzungen einer unzulässigen Rechtsausübung infolge Vertrauensschutzes lägen nicht vor. Es fehle bereits an der Etablierung einer praktizierten einvernehmlichen Verfahrensweise zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen bezogen auf die Auslegung des Merkmals „geriatrisch“ in , auf die die Klägerin hätte vertrauen können. Zudem liege kein Fall höchstrichterlicher Billigung vor. […]

Quelle: Bundessozialgericht

 

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