Keine Mehrfachkodierung des OPS 8-52.* bei fehlender Umlagerung des Patienten während der IMRT

L 9 KR 334/19 | -Brandenburg, Urteil vom 28.05.2021 – Kommentar KMH

In seinem Urteil vom 28.05.2021 entschied das LSG Berlin-Brandenburg (Az. L 9 KR 334/19), dass das klagende Krankenhaus nicht dazu berechtigt war, die und 8-522.90 mehrfach pro Behandlungstag zu kodieren. Die intensitätsmodulierte Radiotherapie (IMRT) könne nicht mehrfach angesetzt werden, wenn an verschiedenen Körperregionen verschiedene Strahlendosen ohne Umlagerung des Versicherten durchgeführt würden. Dies sei nicht vom Hinweistext des 8-52.* gedeckt, entschied der 9. Senat. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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