Keine „maschinelle Beatmung“ mittels High-Flow-Nasenkanüle nach DKR 2009

B 1 KR 13/18 R | , vom 30.07.2019 – Kommentar DR. HALBE RECHTSANWÄLTE

Das Bundessozialgericht ging in seiner Entscheidung hier – wie auch ansonsten stets, wenn es um die von geht – vom Wortlaut der Fallpauschale und der einschlägigen Kodierrichtlinie aus. Die im Jahr 2009 anzuwendende DRG P03C setzte mehr als 95 voraus. Für die Beantwortung der Frage, welche Anforderungen an „Beatmungsstunden“ in diesem Sinne zu stellen sind, zog das Bundessozialgericht die seinerzeit maßgebliche DKR 1001h heran […]

Quelle: DR. HALBE RECHTSANWÄLTE

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