Keine Gewöhnung als Voraussetzung bei der Berechnung von Beatmungsstunden
L 5 KR 273/17 | Landessozialgericht bayern, Urteil vom 26.05.2020 – Kommentar KMH MEDIZINRECHT
Das Landessozialgericht Bayern hat sich mit seinem Urteil gegen die vom bundessozialgericht bislang definierten Anforderungen der Entwöhnungsphase bei der Berechnung von beatmungsstunden gewandt. Soweit nämlich bislang mit Urteil vom 19.12.2017 (Az. B1 KR 18/17 R) konstatiert worden sei, dass eine entwöhnung nicht mit dem Beginn der maschinellen Beatmung beginnen könne, vielmehr sich der Patient an eine maschinelle Beatmung gewöhnt haben müsse, nur unter diesen Voraussetzungen seien bei einer intermittierenden Entwöhnungsbehandlung auch Stunden der Spontanatmung als Beatmungsstunden zu berücksichtigen, so fände diese Definition weder eine Grundlage im Wortlaut der dkr 1001l, noch basiere sie auf fachmedizinisch anerkannten Zusammenhängen. […]
Quelle: KMH Medizinrecht