Keine Gewöhnung als Voraussetzung bei der Berechnung von Beatmungsstunden

L 5 KR 273/17 | Landessozialgericht , Urteil vom 26.05. – Kommentar KMH MEDIZINRECHT

Das Landessozialgericht Bayern hat sich mit seinem Urteil gegen die vom bislang definierten Anforderungen der Entwöhnungsphase bei der Berechnung von gewandt. Soweit nämlich bislang mit Urteil vom 19.12.2017 (Az. B1 KR 18/17 R) konstatiert worden sei, dass eine nicht mit dem Beginn der maschinellen Beatmung beginnen könne, vielmehr sich der Patient an eine maschinelle Beatmung gewöhnt haben müsse, nur unter diesen Voraussetzungen seien bei einer intermittierenden Entwöhnungsbehandlung auch Stunden der Spontanatmung als Beatmungsstunden zu berücksichtigen, so fände diese Definition weder eine Grundlage im Wortlaut der 1001l, noch basiere sie auf fachmedizinisch anerkannten Zusammenhängen. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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