Hypoglykämie ist eine Komplikation, die nicht in der Verschlüsselung der Entgleisung des Diabetes mellitus aufgeht. Dementsprechend ist die 4. Stelle der Kategorie E10 des ICD-10-GM im vorliegenden Fall mit 7 zu verschlüsseln (mit multiplen Komplikationen)
L 11 KR 1649/17 | Landessozialgericht baden-württemberg, Urteil vom 25.06.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Zu recht stellt das LSG streng auf den Wortlaut der Kategorie E10 des icd-10-GM ab. Bereits in der Ziff. 6 der 4. Stelle ist die hypoglykämie als komplikation aufgeführt. Die weiteren Erwägungen des mdk, der entgleiste Diabetes mellitus enthalte bereits die Komplikation, ist daher nicht haltbar. Nach den DKR sind mögliche Komplikationen an 4. Stelle der Kategorie E10 des ICD-10-GM zu verschlüsseln. Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen, ohne das die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist bei E10 die 4. Stelle mit 7 zu kodieren. […]
Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr