Hypoglykämie bei Diabetes mellitus ist als Manifestation/Komplikation bei der Kodierung zu berücksichtigen

L 11 KR 1649/17 |Landessozialgericht Baden-Württemberg, vom 25.6.

Wird bei einem ären Krankenhausaufenthalt die Grunderkrankung  „“ behandelt und liegen mindestens zwei Komplikationen des Diabetes mellitus vor, ohne dass die Behandlung einer der Komplikationen im Vordergrund steht, ist als Hauptdiagnose nach -10 die Kategorie E10.- zu verschlüsseln. Zu den Komplikationen, die in diesem Fall an der vierten Stelle im ICD-10 mit „“7″“ zu kodieren sind, gehören u.a und diabetische Nephropathie. Ist der Diabetes zudem als „“entgleist““ zu bewerten, wird die fünfte Stelle mit „“3″“ verschlüsselt. In einem solchen Fall ist als Hauptdiagnose E10.73 (primär insulinabhängiger Diabetes mellitus (Typ-1-Diabetes): Mit multiplen Komplikationen: Mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet) zu kodieren. […]

Die Hypoglykämie geht auch nicht in der fünften Stelle des Kodes mit der Verschlüsselung „1 – als entgleist bezeichnet“ auf, denn nicht jede Entgleisung stellt auch eine Hypoglykämie dar. Dies zeigt sich schon daran, dass eine Definition von Entgleisung anhand bestimmter Grenzwerte nicht vorgesehen und der Begriff daher von der Deutschen Diabetes Gesellschaft Kritik erfährt […]

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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